Impressum und AGB

BIK TEC vertreten durch den Inhaber Herrn Bernd Kloes
Brüsseler Allee 23
41812 Erkelenz

Steuerliche Angaben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a
Umsatzsteuergesetz: DE247658419


Verweise und Links
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Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggfs. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind: Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mit Ausnahme einiger anderer Bedingungen, für alle Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen die als Vertrags-gegenstand die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen durch BIK TEC mit Sitz in Brüsseler Allee 23, 41812 Erkelenz (nachfolgend BIK TEC genannt), an den Kunden beinhalten. Abweichungen dieser AGB sind ausschließlich gültig durch schriftliche Übereinkunft zwischen BIK TEC und dem Kunden. Das gilt auch bei kurzfristig auszuführenden Aufträgen, die von BIK TEC üblicherweise nicht ausdrücklich oder schriftlich bestätigt werden, soweit diese Bedingungen dem Kunden aufgrund bestehender / früherer Geschäftsbeziehungen bekannt sind.


Andere AGB oder Einkaufsbedingungen sind hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort
Beide Parteien kommen überein, dass der Erfüllungsort für alle aus dieser Verpflichtungs- erklärung erwachsenen direkten oder indirekten Übereinkünfte, sowie Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis (Lieferungen, Leistungen, Zahlungen etc.) der Firmensitz von BIK TEC in Erkelenz ist.

3. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist das Amtsgericht in Erkelenz, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

4. Urheberrecht / Geistiges Eigentum
Alle Rechte am geistigen Eigentum, eingeschlossen gelieferte Waren und / oder gefertigte Entwürfe, Muster, Zeichnungen sowie Klischees Urheber- oder vergleichbare Schutzrechte gehören BIK TEC. Wenn nicht ausdrücklich Entsprechendes vereinbart worden ist, wird dem Kunden durch diesen Auftrag weder direkt noch indirekt eine Lizenz oder ein sonstiges Nutzungsrecht an dem Urheberrecht bzw. den vergleichbaren Schutzrechten eingeräumt. Der Kunde ist nicht befugt, ohne schriftliches Einverständnis seitens BIK TEC, die Urheberrechte / geistiges Eigentum von BIK TEC zu gebrauchen.

5. Geheimhaltung
Jeder der Parteien verpflichtet sich, von der anderen Partei empfangene vertrauliche Informationen, sowohl während der Zusammenarbeit, als auch nach deren Beendigung, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu gebrauchen.

6. Angebot und Auftragserteilung,
Alle Angebote von BIK TEC sind freibleibend. Falls im Angebot nicht anders angebeben, ist dieses nicht länger als 30 Kalendertage nach Ausstellung gütig. Angebote werden verbindlich durch die Auftragsbestätigung von BIK TEC oder durch Auslieferung der Ware. Falls die Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages nicht zustande kommen oder BIK TEC notwendige Informationen nicht erhält oder der Kunde auf andere Weise seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat BIK TEC das Recht die Ausführung des Auftrages zu stornieren und dadurch entstandene Kosten auf Grundlage der üblichen Tarife dem Kunden in Rechnung zu stellen. Änderungen in der Produktausführung, bedingt durch technische Weiterentwicklung, behält BIK TEC sich vor.

7. Lieferung
Es handelt sich bei den von BIK TEC genannten Lieferfristen um ungefähre Lieferdaten und sind Fälligkeitstermine. Der Beginn der von BIK TEC angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen , wie Mitwirkungspflichten, z.B. Übergabe von Daten des Kunden voraus. Sämtliche Lieferungen von BIK TEC stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern die Nichtlieferung nicht von BIK TEC zu vertreten ist. Im Falle der Nicht- oder nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird die Einhaltung der Lieferfristen durch höhere Gewalt bzw. Betriebsstörungen, die durch unverschuldete oder unabwendbare Ereignisse hervorgerufen werden, verzögert, ist BIK TEC, sofern der Kunde Unternehmer ist, nach entsprechender Information des Kunden, berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Unerheblich ist, ob diese Umstände bei BIK TEC oder ihren Vor- oder Zulieferern eintreten. In allen anderen Fällen der Nichteinhaltung von Lieferfristen steht dem Kunden nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen, wenn der Kunde kein Unternehmer ist, von mindestens 2 Wochen, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf noch nicht versandbereit gemeldet sind.




8. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bei Kunden, die nicht Unternehmer sind, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, im übrigen bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der mit BIK TEC bestehenden Geschäftsbeziehung Eigentum von BIK TEC. Dies gilt auch für Waren, auf die sich die Zahlung des Kunden ausdrücklich bezieht. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die jeweilige Saldoforderung von BIK TEC. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ferner: Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und so lange, wie er nicht in Verzug ist, weiter-zuveräußern. Er ist in diesem Falle verpflichtet, sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der vorbehaltenen Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch diese vorzubehalten. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, darf der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von BIK TEC nicht vornehmen. Der Kunde tritt BIK TEC hiermit alle ihm aus seiner Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden – unter Einschluß aller Nebenrechte – zur Sicherung aller BIK TEC gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde wird ermächtigt, die an BIK TEC abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Verzug des Kunden oder wenn ein Insolvenz-verfahren beantragt oder eröffnet wird, ist BIK TEC berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und zu verlangen, daß der Kunde BIK TEC sämtliche abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, insoweit die zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

9. Gefahrübergang
Die Lieferungen von BIK TEC erfolgen ab Werk. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware an den Spediteur übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
Wird der Versand der Ware durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware versandbereit ist. BIK TEC wählt die Versandart nach eigenem Ermessen ohne Verbindlichkeit für die billigste oder schnellste Versandart, sofern der Kunde keine bestimmte Versandart verlangt hat. BIK TEC ist nicht verpflichtet, die Ware für den Versand zu versichern.

10. Zahlungen
Die Listenpreise von BIK TEC sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarte Preise gelten ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer. Kosten für eine nach Auftragserteilung auf Wunsch des Kunden durchgeführte Produktänderung gehen zu seinen Lasten.
Die vereinbarten Preise sind zur Zahlung fällig, jeweils gerechnet ab dem Rechnungsdatum
(= Versandtag) innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug). Für Nebenkosten, wie Frachten, Montagen u.s.w. kann kein Skonto abgezogen werden. BIK TEC behält sich vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde gerät ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug. Sodann schuldet der Kunde BIK TEC Verzugszinsen. Es gelten, auch hinsichtlich von Zinsen, die gesetzlichen Regelungen für den Zahlungsverzug und dessen Folgen.

11. Gewährleistung / Haftung
Die Geltendmachung von Sachmängeln setzt bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft voraus, daß der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde, der hat insbesondere auch seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur zu beachten. Ist bei Eintreffen der Ware diese beschädigt, hat sich der Kunde dies vom Spediteur schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung BIK TEC unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, für den BIK TEC nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, ist BIK TEC, sofern der Kunde Unternehmer ist, nach ihrer Wahl zunächst zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen. Fehlerhafte Ware ist vor der Ersatz-lieferung zurückzugeben, es sei denn BIK TEC verzichtet hierauf schriftlich.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung, es sei denn, BIK TEC hat den Mangel arglistig verschwiegen.

12. Sonstiges
Dieser Auftrag oder einzelne Ansprüche daraus können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten oder auf einen anderen übertragen werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich nahekommende Regelung zu treffen.